AGB' s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Sven Englmann Personal Training

 

1. Vertragsgegenstand

 

Zwischen Sven Engmann Personal Training und dem Kunden werden folgende verbindliche Vereinbarungen getroffen. Diese gelten für alle künftigen Trainingseinheiten (im Studio, im Freien, bei sonstigen Sportanlagen, zu Hause, zu Fitnessreisen etc.), es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Sven Englmann Personal Training übt die Tätigkeit als freiberufliche Lehrtätigkeit aus, vergleichbar einem Privatdozenten, nicht aber als gewerbliche Tätigkeit. Der Status ist der eines Privattrainers. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde akzeptiert mit dem Erwerb einer Trainingseinheit bei Sven Englmann Personal Training diese AGB.

 

 

2. Terminvereinbarung / Stornierung

 

a) Alle terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete Vereinbarung. Diese vereinbarten Termine gelten als verbindlich.

Trainingszeiten

Montag bis Freitag:   6:00 - 20:00Uhr

Samstag & Sonntag: 6:00 - 18.00Uhr

 

b) Terminänderungen und Terminabsagen

Terminänderungen und Terminabsagen müssen telefonisch, oder rechtzeitig schriftlich erfolgen. Fax, Email und SMS oder ähnliches sind nicht erwünscht, da nicht gewährleistet ist, dass der Trainer diese Information rechtzeitig erhält.

 

c) Stornierung

Eine Absage oder kurzfristige Änderung des Trainingstermins muss bis mindestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin durch den Kunden telefonisch oder schriftlich erfolget sein (siehe 2b). Ansonsten wird die Trainingseinheit voll berechnet und kann nicht gutgeschrieben werden.

Gutschriften oder Trainingsterminverschiebung liegen hierbei unter Vorbehalt von Sven Englmann Personal Training. Durch eine Absage des Kunden sind bereits entstandene Fahrtkosten,Buchungskosten und dergleichen von diesem zu tragen.

Bei Gutscheinen gilt die Trainingseinheit bei einem durch den Kunden versäumten Termin in jedem Fall als abgeleistet.

Weitere Erstattungen können in Einzelfällen nur auf Kulanzbasis gewährt werden.

 

d) Nichterscheinen zum Trainingstermin

Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin wird das Honorar für eine Trainingseinheit voll berechnet, bzw. die Trainingseinheit gebucht und nicht gutgeschrieben. Es können daher keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

e) Krankheit

Wird eine bezahlte Trainingseinheit im Voraus nachweislich wegen Krankheit abgesagt, kann sie zu einem anderen Termin innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Krankheit nachgeholt werden. Bereits entstandene Fahrtkosten, Buchungskosten und dergleichen sind vom Kunden zu tragen.

 

 

3. Dauer des Trainings

 

Zum Vorteil des Kunden wird in Trainingseinheiten abgerechnet. Alle Trainingseinheiten dauern in der Regel 60 Minuten. Kürzere Trainingseinheiten als 60 min müssen vereinbart werden. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Kunden vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.

 

 

4. Außentermine / Schlechtwetter

 

Sobald ein Termin feststeht und zu diesem Zeitpunkt ein nicht geeignetes Wetter herrscht, kann der Termin durch Sven Englmann Personal Training abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt.

 

 

5. Vergütung / Kosten

 

a) Das Erstgespräch ist kostenfrei. Es beträgt in der Regel 60min.

 

b) Das Honorar für alle Trainingseinheiten ergibt sich aus der aktuellen Preisliste von Sven Englmann Personal Training. Trainingszeiten außerhalb der Trainingszeiten (siehe 2a) erhalten einen Aufschlag von

30,-€ pro Trainingseinheit. Alle Preise unterliegen der Kleinunternehmerreglung gemäß § 19 UStG.

 

c) Die Kosten sind vor der ersten Trainingseinheit in Bar oder per Überweisung auf folgendes Konto zubegleichen.

Der Kunde erhält eine Rechnung.

 

Sven Englmann           

 

IBAN: DE67 5001 0517 5411 6642 00

BIC :  INGDDEFFXXX             

 

ING DiBa

 

d) Ist eine Begleitung des Personaltrainers auf Reisen gewünscht, so sind die anfallenden Kosten wie Spesen und evtl. Übernachtungen vom Kunden zu tragen.

Für die Dauer des Aufenthaltes kann aber auch ein zusätzliches Honorar vereinbart werden, welches sich nach Ort und Aufenthaltsdauer richtet.

 

e) Anfahrtskosten sind innerhalb Münchens bis 10 km frei. Ab den 11.km wird eine Kilometerpauschale von 0,30€ verrechnet.

 

f) Kosten für ärztliche oder physiotherapeutische Behandlungen, Wareneinkäufe (Bekleidung, Ausrüstung etc.), Platzkarten, Eintrittsgelder, Leihgebühren, Aufnahmegebühren, Wellness und Massagen sind nicht in den Preisen für die Trainingseinheiten enthalten. Diese Kosten werden nach den Zahlungsmodalitäten der Kooperationspartner bzw. gesondert verrechnet. Es werden keine Kosten von Sven Englmann Personal Training übernommen.

 

g) Trainingsauswertungen, Trainingspläne für Folgezeiten, spezielle Trainingsprogramme und gesundheitliche Re – Checks sind nicht in den Preisen enthalten und werden, je nach Aufwand in Absprache mit dem Kunden, gesondert verrechnet.

 

 

6. Unverbindlichkeit von Empfehlungen

 

Alle Empfehlungen von Kooperationspartnern sind unverbindlich. Die Haftung für eventuelle Schäden, die durch Kooperationspartner von Sven Englmann Personal Training entstehen sind ausgeschlossen.

 

 

7. Sporttauglichkeit

 

a) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er für alle sportlichen Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Personaltraining von Sven Englmann  Personal Training eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Kunde, sportgesund zu sein. Weiterhin versichert der Kunde, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten. (Dazu gehören insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten). Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sollte sofort berichtet werden. Der Kunde ist verpflichtet sich regelmäßig auf Sporttauglichkeit (ärztlich) untersuchen  zu lassen.

 

b) Alle Fragen zum derzeitigen / bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.

 

 

8. Doping & Missbrauch von Medikamenten

 

a) Das Training von Sven Englmann Personal Training steht für sauberes Gesundheits- und Fitnesstraining. In diesem Sinne werden alle Methoden die in Zusammenhang mit Drogen, anabolen oder sinnesbeeinflussenden Medikamenten/Substanzen stehen, während und nach dem Training geahndet.

 

b) Sven Englmann Personal Training ist berechtigt jede Art von Betreuung abzubrechen, sobald Doping oder Missbrauch von Medikamenten des Kunden bekannt wird. Einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung gezahlter Honorare besteht in diesem Fall nicht, liegt jedoch unter Vorbehalt des Trainers.

 

 

9. Hinweis zu Messverfahren

 

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine risikolose Körperfettmessung und elektronische Pulskontrolle nur gewährleistet werden kann, wenn sich keine Implantate mit elektronischen Bauteilen (z.B. Herzschrittmacher) im Körper befinden. Invasive Messverfahren (beispielsweise mit Blutentnahme) werden nicht vom Personaltrainer ausgeführt. Hierfür ist eine autorisierte Person wie

z.B. ein Arzt aufzusuchen. Dieser Vereinbarung stimmt der Kunde ausdrücklich zu.

 

 

10. Haftung und Versicherung

 

Die Teilnahme an den Trainingsterminen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für durch den Personaltrainer für verursachte Schäden kommt nur im Falle von nachweislich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Betracht.

Dies gilt für Unterrichts- und Trainingsstunden, Trainingspläne (auch die

verwendeten Datenträger), Beratungen, Leistungstests, Vorgaben für Wettkämpfe und alle übrigen Leistungen. Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf direktem Wege von und zur Trainingsstätte ist Sache des Kunden.

Sven Englmann Personal Training schließt dafür jegliche Haftung aus.

Dieser Punkt entspricht einer Haftungsfreistellung.

 

 

11. Vereinbarungen und Datenübertragungen

 

Der Kunde erkennt beiderseitige Absprachen und Vereinbarungen als verbindlich an. Dies gilt bei Verständigung über alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax, E-Mail und der gleichen. Sollte bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung) einer der Vertragspartnernicht erreichbar sein, gilt die zuletzt getroffene rückbestätigte Vereinbarung. Leistungen, die aufgrund von Übermittlungsfehlern nicht oder nur teilweise erbracht werden können (z.B. über das

Internet) müssen vom Kunden schnellstmöglich reklamiert werden (bei Feststellung des Mangels),damit die Möglichkeit der Nachbesserung besteht.

 

 

12. Urheberechte / Veröffentlichungen

 

a) Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen von Sven Englmann Personal Training (wie z.B. Homepage, Formulare, Flyer, Logo) liegt ausschließlich bei Sven Englmann Personaltraining. Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere die Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Genehmigung von Sven Englmann

 

b) Durch Anerkennung dieser AGB geben Sie ihr Einverständnis, dass Foto und

Videoaufnahmen die während der Trainingseinheiten entstehen ohne Vergütung und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt in audiovisuellen Medien oder Printmedien benutzt werden dürfen. Hierzu bedarf es aber der schriftlichen Genehmigung des Kunden.

 

 

13. Speicherung von Daten

 

a) Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht Sven Englmann  Personal Training darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

b) Personen, die durch mangelnde Zahlungsmoral oder anderes unseriöses Verhalten auffallen, werden als Kunden ausgeschlossen und fallen damit nicht mehr unter den Kunden-Datenschutz. Diese Personen müssen eine angemessene Weiterleitung Ihrer Daten an Schufa u.ä. akzeptieren.

 

 

14. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die Vertragsparteien mit der unwirksamen

beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.

Als Gerichtsstand wird München vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.